Originalersatzteile gemäß Kfz-GVO

ORIGINAL ERSATZTEILE GEMÄSS KFZ-GVO

In unseren DIE AUTOSPEZIALISTEN-Fachmärkten mit angeschlossener Meisterwerkstatt führen wir Inspektionen, Services, Wartungen und Reparaturen mit Original-Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität* durch.

Als „Originalteil“ oder als „Originalausrüstung“ gilt ein Bauteil dann, wenn es den Produktionsnormen und Spezifikationen entspricht, die seitens des Fahrzeugherstellers (OEM) für den Bau eines Fahrzeuges oder für die Teilefertigung vorgegeben werden. Als sog. „Originalteile“ können bezeichnet werden:

  • In eigener Produktion des OEM hergestellte Komponenten, auf denen in der Regel der OEM sein eigenes Logo anbringt.

  • Sogenannte Double-Branding-Teile, Fahrzeugteile, die den Fahrzeugherstellern direkt an das Produktionsband oder als Ersatzteil an deren Vertriebsnetz geliefert werden und bei denen Lieferanten laut Regelung der Aftermarket-GVO ihre eigene Marke neben dem Logo des OEMs anbringen.

  • In den sogenannten Aftermarket gelieferte Teile von Zulieferern der Erstausrüstung (OES), die ihre Teile mit ihrer eigenen Marke versehen. Oftmals stammen diese Teile oder Komponenten vom selben Band wie das Teil für die Erstausrüstung der OEMs.

  • Teile von Teileherstellern, die zwar keine OES sind, die jedoch exakt nach den Vorgaben (Normen und Spezifikationen) der OEMs herstellen.

*Originalteile gemäß Bestimmungen der Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 i.V. m. der Leitlinie Rn.19.