Herstellergarantie

ERHALT DER HERSTELLERGARANTIE

In unseren Fachmärkten mit angeschlossener Kfz-Meisterwerkstatt bieten wir Dir Serviceleistungen und Reparatur aus Meisterhand für Dein Fahrzeug. Als inhabergeführte freie Mehrmarken-Werkstätten sind wir die günstige Alternative zur Vertragswerkstatt – bei vollem Erhalt der Herstellergarantie!

Denn sämtliche Inspektionen, Services, Wartungen und Reparaturen werden in unseren DIE AUTOSPEZIALISTEN-Filialen mit Original-Ersatzteilen* und gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers durchgeführt. Dadurch bleibt die Herstellergarantie erhalten!

Egal, welche Marke Du fährst - Deine Herstellergarantie bleibt völlig unbeeinflusst durch den Besuch in einer unserer Meisterwerkstätten. Dies regelt die sog. Kfz-GVO (Kfz Gruppenfreistellungsverordnung), welche seit dem 01.06.2010 in Kraft ist. Diese besagt, dass jeder Kunde das Recht hat, für alle zu bezahlenden Leistungen (Reparaturen, Wartung etc.) zu einer freien Werkstatt seiner Wahl zu gehen - ohne Verlust der Herstellergarantie.

*Originalteile gemäß Bestimmungen der Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 i.V. m. der Leitlinie Rn.19.